|
|
 |
Fachhochschulreife nach Stufe 12
| Allgemeines: |
Wenn man das Gymnasium am Ende der
Stufe 12 verlassen möchte, um eine Berufsausbildung zu beginnen, so
kann man nach mindestens einem Jahr praktischer Ausbildung ein Studium
an einer Fachhochschule in NRW (und z.Zt. zehn weiteren Bundesländern)
beginnen, wenn man in den Kursabschlussnoten auf dem Abgangszeugnis
bestimmte Bedingungen erfïüllt. Dies nennt sich Fachhochschulreife (schulischer
Teil) |
| Voraussetzungen: |
In
den vier LKs der Stufe 12 müssen im Durchschnitt mindestens 5 Punkte
erreicht worden sein, und es dürfen höchstens zwei Kurse mit weniger
als 5 Punkten abgeschlossen sein.
In 11 anzurechnenden Grundkursen müssen im Durchschnitt mindestens 5
Punkte erreicht worden sein und davon dürfen höchstens 4 Kurse
schlechter als 5 Punkte sein. Angerechnet werden muss Deutsch, eine Fremdsprache, eine
Gesellschaftswissenschaft, Mathematik und eine Naturwissenschaft. |
| weitere Infos: |
Genauere
Informationen findet man in Anlage 18 der APO-GOSt, auch die
Stufenleitungen beantworten Fragen hierzu. Vgl. dazu auch die Aushänge am
schwarzen Brett der Schule. |
Fachhochschulreife nach Stufe 11
Allgemeines: |
Wer die obigen Bedingungen am Ende der Stufe 12 nicht erfüllt und
trotzdem das Gymnasium verlassen möchte, um eine Berufsausbildung zu
beginnen, erhält ein Abgangszeugnis mit dem Vermerk Fachhochschulreife
nach Stufe 11 (schulischer Teil). Es berechtigt zum Studium an einer
Fachhochschule in NRW (und z.Zt. zehn weiteren Bundesländern) nach
Absolvierung einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung. |
| Voraussetzungen: |
Die einzige Voraussetzung hierfür ist die Versetzung in die
Jahrgangsstufe 12. Möglich wäre in diesem Fall also auch ein Verlassen
der Schule am Ende der Jahrgangsstufe 11 oder im Verlauf der
Jahrgangsstufe 12. |
|
|
|