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Fachhochschulreife nach Stufe 12
Allgemeines: Wenn man das Gymnasium am Ende der Stufe 12 verlassen möchte, um eine Berufsausbildung zu beginnen, so kann man nach mindestens einem Jahr praktischer Ausbildung ein Studium an einer Fachhochschule in NRW (und z.Zt. zehn weiteren Bundesländern) beginnen, wenn man in den Kursabschlussnoten auf dem Abgangszeugnis bestimmte Bedingungen erfïüllt. Dies nennt sich Fachhochschulreife (schulischer Teil)

Voraussetzungen:

In den vier LKs der Stufe 12 müssen im Durchschnitt mindestens 5 Punkte erreicht worden sein, und es dürfen höchstens zwei Kurse mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen sein.
In 11 anzurechnenden Grundkursen müssen im Durchschnitt mindestens 5 Punkte erreicht worden sein und davon dürfen höchstens 4 Kurse schlechter als 5 Punkte sein. Angerechnet werden muss Deutsch, eine Fremdsprache, eine Gesellschaftswissenschaft, Mathematik und eine Naturwissenschaft.
weitere Infos: Genauere Informationen findet man in Anlage 18 der APO-GOSt, auch die Stufenleitungen beantworten Fragen hierzu. Vgl. dazu auch die Aushänge am schwarzen Brett der Schule.

Fachhochschulreife nach Stufe 11

Allgemeines:

Wer die obigen Bedingungen am Ende der Stufe 12 nicht erfüllt und trotzdem das Gymnasium verlassen möchte, um eine Berufsausbildung zu beginnen, erhält ein Abgangszeugnis mit dem Vermerk Fachhochschulreife nach Stufe 11 (schulischer Teil). Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in NRW (und z.Zt. zehn weiteren Bundesländern) nach Absolvierung einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

Voraussetzungen: Die einzige Voraussetzung hierfür ist die Versetzung in die Jahrgangsstufe 12. Möglich wäre in diesem Fall also auch ein Verlassen der Schule am Ende der Jahrgangsstufe 11 oder im Verlauf der Jahrgangsstufe 12.