Datenschutz

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung:

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Schule. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für das Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann. Eine Nutzung der Internetseiten des Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unsere Schule die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

a)    personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

b)    betroffene Person

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

c)    Verarbeitung

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d)    Einschränkung der Verarbeitung

Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

e)    Profiling

Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

f)     Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

h)    Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

i)      Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j)      Dritter

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

k)    Einwilligung

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist das:

Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann

Hasselbeckstr. 2-4

40822 Mettmann

Deutschland

Tel.: 02104/49090

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Website: hhg-mettmann.de

Datenschutzbeauftragter des HHG: Hr. Thomas Krei (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Datenschutzbeauftragter der Bezirksregierung: Hr. Joachim Kroeske (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

4. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

5. Rechte der betroffenen Person

a)    Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

b)    Recht auf Auskunft

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

  • die Verarbeitungszwecke
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

c)    Recht auf Berichtigung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

Wurden die personenbezogenen Daten von der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann wenden.

g)    Recht auf Widerspruch

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Die Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeitet die Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

6. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

7. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

8. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

9. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Hamburg tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.

  • A

    Abmeldung während der Unterrichtszeit wegen Krankheit

    Die während der Schulzeit erkrankten Schüler*innen melden sich beim aktuellen Fachlehrer oder bei der aktuellen Fachlehrerin (in der Pause beim nächsten Fachlehrer) und im Sekretariat ab. Die Sekretärinnen informieren die Eltern. In der Regel wird das Fehlen durch Eintragung der Eltern in den Schulmanager entschuldigt.

    Abmeldung wegen Krankheit

    Ist ein(e) Schüler*in erkrankt, tragen die Eltern das Fehlen für den entsprechenden Zeitraum im Schulmanager ein. Bei einer Erkrankung mit Covid-19 ist darüber hinaus die Klassenleitung zu informieren.

    AGs

    Das Angebot an AGs (Arbeitsgemeinschaften) und Extras in Mittagspausen und in der flexiblen neunten Stunde umfasst eine Vielzahl an Angeboten rund um Sport, Kreativität, Theater, Sprachen, Musik und vieles mehr. Zudem gibt es AGs, die das Schulleben aktiv unterstützen, wie zum Beispiel die Streitschlichter und die Technik-AG. Weitere Informationen zu den AGs finden Sie hier.

    Alkoholverbot

    Für das gesamte Schulgelände gilt ein prinzipielles Alkoholverbot, das sich auch auf volljährige Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern erstreckt. Ausnahmen hiervon sind bei genehmigten Anlässen (z.B. bei Kulturveranstaltungen, der Entlassung der Abiturienten oder der Verabschiedung von Lehrkräften). Dies gilt jedoch nur für nicht branntweinhaltige Getränke (z.B. Bier, Wein).

    Anmeldung neuer Fünftklässler*innen

    Hierzu sind spezielle Tage vorgesehen. Informationen zu den Terminen und den vorzulegenden Unterlagen werden auf der Startseite angezeigt.

    Attest

    Ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden, wenn in der Oberstufe eine Klausur versäumt wurde, man unmittelbar vor oder nach den Ferien oder Feiertagen fehlt oder wenn die Konferenz für einen Schüler oder eine Schülerin in begründeten Fällen (das heißt häufiges unentschuldigtes Fehlen) eine Attestpflicht verhängt hat.

    Aufenthaltsraum

    Der Aufenthaltsraum befindet sich im Untergeschoss und ist in den Pausen für alle Schüler*innen geöffnet, während der Unterrichtszeit nur für Schüler*innen der Oberstufe oder Klassen, die den Raum unter Aufsicht nutzen. Hier können Spiele gespielt und Speisen aus dem Schulcafé verzehrt werden.

    Aula

    Das HHG verfügt über einen ca. 400 Personen fassenden Veranstaltungsraum mit großer Bühne und professioneller Licht- und Ton-Ausstattung. Hier finden Schulveranstaltungen wie Informationsabende, Konzerte und Theateraufführungen statt. Die Aula kann auch für den Unterricht gebucht werden. Zudem wird sie extern für städtische Veranstaltungen genutzt.

  • B

    Begabtenförderung

    Im Rahmen des Förder-Forder-Programmes (FFP) erhalten Schüler*innen, die durch überdurchschnittliche Leistungen auffallen, die Möglichkeit, sich in fachlichen Bereichen ihres Interesses mit Projekten eingehend zu beschäftigen, ihre Ergebnisse zu präsentieren und zu veröffentlichen.

    Berufsorientierung

    Berufsorientierung ist in den Fachcurricula elementar verankert. Außerunterrichtlich finden ab der achten Klasse eine Vielzahl von Programmen statt, in denen jeder Schüler und jede Schülerin individuell und seinen oder ihren Neigungen, Interessen und Begabungen entsprechend beraten wird. Zudem nehmen alle Schüler*innen an Test- und Bewerbungstrainings in der Oberstufe teil.

    Beurlaubung

    Beurlaubungen werden in der Regel auf Antrag der Eltern durch die Klassen- und Stufenleitung bewilligt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien oder Feiertagen kann nur durch die Schulleitung erfolgen. Dies geschieht nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen.

    Bibliothek

    Die Schülerbibliothek befindet sich im Untergeschoss und ist in der Regel in den Pausen für die Schüler*innen geöffnet. Hier kann still gelesen oder am PC gearbeitet werden. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich über einen begrenzten Zeitraum Bibliotheksbücher auszuleihen.

  • C

    Chöre

    Drei Chöre gibt es am HHG: einen für Jahrgangsstufe 5 und 6, einen für die Mittel- und einen für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe. Die Proben finden wöchentlich statt und in der Regel gibt es mindestens einmal im Halbjahr einen Auftritt. Zudem werden regelmäßig Studioaufnahmen gemacht und Musikvideos aufgenommen. Das Repertoire umfasst aktuelle Songs aus Rock und Pop und Klassiker, die zum Teil von den Sänger*innen, zum Teil von den Leiterinnen ausgewählt werden. Neue Mitsänger*innen sind stets sehr willkommen!

    Computerausstattung

    Das HHG verfügt derzeit über zwei Computerräume, in denen der Informatik- und Medienbildungsunterricht stattfindet. Darüber hinaus kann jeder Fachlehrer und jede Fachlehrerin die Räume für den Fachunterricht buchen. Das Selbstlernzentrum und die Bibliothek verfügen über weitere PCs, die unterrichtlich eingesetzt werden.

  • D

    Digitales Klassenbuch

    Alle Klassenbücher und Kurshefte werden digital geführt. Dies ermöglicht das Entschuldigen von Fehlstunden durch die Eltern online.

    DELF und DELE

    Sowohl die französische als auch die spanische Sprachprüfung kann in verschiedenen Niveaustufen und vorbereitet durch die Schule abgelegt werden.

    Downloads

    Dokumente zum Download finden Sie hier.

  • E

    Eingänge

    Zum Haupteingang gelangt man über den oberen Schulhof. Während der Unterrichtszeit ist auch der Hintereingang auf der entgegengesetzten Gebäudeseite geöffnet. Der Seiteneingang an der Aula wird nur bei Abendveranstaltungen genutzt.

    Elternsprechtag

    Pro Halbjahr - meist etwa in der Mitte - findet ein Elternsprechtag statt, meist im Zeitfenster von 15 bis 19 Uhr. Im Vorfeld vereinbaren Eltern und Lehrer*innen Termine, sofern Gesprächsbedarf besteht. Sollten komplexe Probleme vorliegen, die nicht innerhalb von 10 Minuten besprochen werden können, empfiehlt sich die Vereinbarung eines gesonderten Gesprächstermins.

    Entschuldigungen

    Krankheitsbedingtes Fehlen oder Fehlen wegen Arztbesuchen wird in der Regel durch die Eltern im Schulmanager entschuldigt. Sollte die Notwendigkeit eines Attests bestehen, wird dies dem Klassen- oder Stufenleiter vorgelegt.

    Erprobungsstufe

    Die Erprobungsstufe umfasst die Jahrgänge 5 und 6. Alle wichtigen Informationen finden sie hier.

    Exkursionen

    Exkursionen werden in verschiedenen Fächern unternommen. Dabei handelt es sich sowohl um Unterrichtsgänge während der regulären Unterrichtszeit als auch um Ganztagesprogramme. Mit Exkursionen wird das Ziel verfolgt, außerschulische Lernorte in den Unterricht zu integrieren. Es sind Schulveranstaltungen, d.h. es besteht Teilnahmepflicht. Sofern hierfür Kosten anfallen, sind diese im Vorfeld zu entrichten. Bei Nichtteilnahme wegen Erkrankung o.ä. besteht in der Regel kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren. Dies gilt insbesondere für Beförderungskosten, sofern diese nicht für den einzelnen Teilnehmer, sondern für die Gruppe als Ganzes zu entrichten sind (z.B. bei Anmietung eines Busses).

    Extras

    Extras sind Arbeitsgemeinschaften, die entweder in der Mittagspause oder in der flexiblen neunten Stunde stattfinden. Die Teilnahme ist freiwillig. Es steht eine Vielzahl an Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung aus dem Bereich Kunst, Sprache, Musik, Garten, Sport und vieles mehr. Weitere Informationen und eine Übersicht über die Extras finden Sie hier.

  • F

    Förderunterricht

    In der flexiblen neunten Stunde besteht die Möglichkeit, an jahrgangsübergreifendem Förderunterricht in den Hauptfächern Englisch, Deutsch, Mathe, Latein, Französisch und Spanisch teilzunehmen. Eltern melden ihre Kinder bei Frau Rüsewald (ruesewald@hhg-mettmann.de) zum Förderunterricht an. Schüler*innen, die auf dem Zeugnis nicht ausreichende Leistungen in einem oder mehreren der Fächer erbracht haben, erhalten mit dem Zeugnis die Empfehlung zur Teilnahme am Förderunterricht. Eine Anmeldung durch die Eltern ist trotzdem notwendig. Informationen zu den Förderprogrammen am HHG finden Sie hier.

    Ferientage

    Die regulären Ferientage sowie bewegliche Ferientage, die von der Schulkonferenz festgelegt worden sind, sind dem Terminkalender zu entnehmen.

    Fremdsprachen

    Englisch wird in allen Klassen ab Jahrgang 5 unterrichtet. Ab Klasse 7 wählen Schüler*innen zwischen Latein, Französisch und Spanisch. In Klasse 9 ist die Neuanwahl von Französisch oder Spanisch möglich. In Klasse 11 kann Spanisch neu gewählt werden.

    Fundsachen

    Fundsachen werden in der Regel in einem Korb in der Eingangshalle hinterlegt. Wertsachen werden in der Regel in der Hausmeisterloge in der Eingangshalle hinterlegt.

    Förderverein

    Seit 1969 gibt es das HHG in Metzkausen und seit 1970 gibt es den Förderverein.
    Mit Hilfe von Beiträgen und Spenden von Eltern, Ehemaligen und Firmen aus Mettmann werden viele Projekte und Bedürfnisse der Schule sowie Anschaffungen für die einzelnen Fachschaften unterstützt und finanziert. Ebenso sorgt der Verein dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Fahrten des Rahmenplans teilnehmen können. Der Förderverein hat zur Zeit ca. 270 Mitglieder.

    Kontakt:
    Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Heinrich-Heine-Gymnasiums
    Mettmann-Metzkausen e.V
    Hasselbeckstraße 2-4
    40822 Mettmann

    foerderverein@hhg-mettmann.de

    Aktueller Vorstand:
    Constance Müller-Hermes (1. Vorsitzende)
    Kari Jackson-Klönther (2. Vorsitzende)
    Barbara Manno (Kassenwart)
    Helma Rauhut (Schriftführerin)

  • G

    Grundausstattung

    Obwohl alle neuen HHG-Schüler*innen über ein iPad samt Pencil verfügen, ist folgende Grundausstattung an Materialien notwendig: Neben den fachspezifischen Heften oder Schnellheftern sollte stets der Heineplaner, kariertes und liniertes Papier sowie eine Federmappe mit Füller, Tintenkiller, Bleistift, Radiergummi, Anspitzer mit Dose, Schere, Klebstift, Textmarker und Farbstiften vorhanden sein. Zudem sollte jedes Kind eine Flasche dabei haben, die es an den Wasserspendern in der Schule auffüllen kann.

    Ganztagskonzept

    Das HHG ist eine Ganztagsschule. Montags, mittwochs und donnerstags endet der Unterricht für die Sekundarstufe I in der Regel um 15 Uhr und dienstags und freitags in der Regel um 13:15. Im Anschluss an den regulären Unterricht können Extras und Förderangebote wahrgenommen werden. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

  • H

    Handynutzung

    Smartphones und Smartwatches dürfen von den Schüler*innen zwar mitgeführt, jedoch nicht verwendet werden. Bei Verstoß wird das Handy eingesammelt und im Sekretariat hinterlegt, wo es nach Schulschluss abgeholt werden kann. In Ausnahmefällen kann das Handy zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden, jedoch nur nach expliziter Aufforderung durch die Lehrkraft.

    Heineplaner

    Jede/r Schüler*in erhält zu Schuljahresbeginn einen Heineplaner, der als Kalender, Hausaufgabenheft und Kommunikationsmittel zwischen Lehrer*innen und Eltern genutzt wird. Außerdem sind im Heineplaner die Schulvereinbarung und die Hausordnung hinterlegt. Die Schulvereinbarung wird von Schüler*innen und Eltern unterschrieben und somit als verbindlich anerkannt.

    Hofdienst

    Den Hofdienst übernehmen die Schüler*innen der Jahrgansstufe 6. In der Regel ist eine Kleingruppe von Schüler*innen jeweils für eine Woche für das Müll Aufsammeln auf dem Schulgelände und im Aufenthaltsraum zuständig. Dennoch sind stets alle Schüler*innen dazu angehalten, keinen Müll herumliegen zu lassen und das Schulgelände ordentlich zu halten.

  • I

    Individuelle Förderung

    Für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gibt es das Förder-Forder-Projekt, bei dem intensiv in selbst gewählten Themenbereichen gearbeitet und geforscht wird. Für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in den Hauptfächern werden in der 9. Stunde Förderkurse angeboten. Ansprechpartnerin ist Frau Rüsewald (ruesewald@hhg-mettmann.de). Zudem gibt es das Konzept "Schüler fördern Schüler", bei dem ältere Schüler*innen Jüngeren in Kleingruppen Nachhifeunterricht geben. Ansprechpartnerin ist Frau Zachari (zachari@hhg-mettmann.de). Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie hier.

    Informationsveranstaltungen

    Zu allen wichtigen Themen und Punkten der Schullaufbahn wie zum Beispiel die Anwahl der Wahlpflichtfächer, Schulfahrten, der Übergang in die Oberstufe usw. gibt es Informationsveranstaltungen für die Eltern in der Aula. Zu diesen wird im Vorfeld eingeladen und Sie können die Daten dem Terminplan entnehmen.

  • J

    Judo

    Die ursprünglich als Erziehungs- und Wertesystem entwickelte Sportart Judo hat am HHG seit Jahren im Sportunterricht, den AGs der Erprobungsstufe und auch als Extra einen festen Platz. Viele Schülerinnen und Schüler konnten bereits ihre ersten Gürtelprüfungen in der Schule absolvieren und haben Judo für sich entdeckt. Auch Turniererfolge konnten wir schon verbuchen. Wir kooperieren im Bereich Judo mit der Judo-Abteilung von me-Sport und planen, das Judo im Rahmen des Schulsportschwerpunkts Ringen und Kämpfen weiter zu etablieren. Fragen zum Thema Judo beantwortet gerne Herr Dr. Cornels.

  • K

    Klassenarbeiten

    In der Sekundarstufe I werden in allen Hauptfächern Klassenarbeiten geschrieben. Die Termine legen die Fachlehrer*innen fest. Es gibt zentrale Nachschreibtermine, in der Regel an einem Dienstag ab 14 Uhr.

    Klassen- und Kursfahrten

    Der Fahrtenrahmenplan des HHG sieht eine Vielzahl von obligatorischen und fakultativen Schulfahrten vor. Zu den Fahrten, die jede Schülerin und jeder Schüler mitmacht, gehören die Kennenlernfahrt in Jahrgang 5, die Skifahrt in Jahrgang 7 und die Berlinfahrt in Jahrgang 10. Zudem wird in der Oberstufe eine LK-Fahrt unternommen. Je nach Neigung können Schüler*innen an weiteren Fahrten teilnehmen, zum Beispiel eine Italienfahrt im Rahmen des Faches Latein. Alle Informationen im Überblick finden Sie hier.

    Klausuren

    In der Oberstufe und in den Wahlpflicht-Kursen werden Klausuren geschrieben. Diese werden von der Ober- und Mittelstufenkoordination zentral festgelegt. Die Klausurdaten für die Oberstufe finden sich auf den Informationstafeln in der Schule. In der Mittelstufe teilen die Fachlehrer*innen den Kursen die Klausurtermine mit. Auch Nachschreibtermine werden zentral angeboten, in der Regel an einem Dienstag ab 14 Uhr.

  • L

    Leistungsbewertung

    Von allen Fachkonferenzen sind verbindliche Leistungsbewertungskonzepte beschlossen worden. Diese werden den Schüler*innen in der ersten Fachstunde mitgeteilt und lassen sich in den schulinternen Curricula einsehen.

    Leistungskurse

    In der Jahrgangsstufe 12 werden von allen Schüler*innen zwei Leistungskurse gewählt, die in 5 statt 3 Wochenstunden unterrichtet werden und sie fließen in einer höheren Gewichtung in die Abiturnote ein. Einige Leistungskurse finden in Kooperation mit dem Konrad-Heresbach-Gymnasium statt. Fast alle Fächer können als Leistungskurs gewählt werden.

  • M

    Mensa

    An den Langtagen (Montag, Mittwoch und Donnerstag) haben Schüler*innen die Möglichkeit, in der Mensa preiswert Mittag zu essen. Die Mensa wird von einem Caterer beliefert. Das Essen muss im Vorfeld online bestellt werden und wird über eine Mensakarte abgerechnet. Ansprechpartnerin ist Frau Koch (koch@hhg-mettmann.de).

    Mittagspause

    An den Langtagen Montag, Mittwoch und Donnerstag haben alle Schüler*innen während der 6. Stunde (12:25 bis 13:20) Mittagspause. In dieser Zeit können sie sich auf dem gesamten Schulgelände (außerhalb der Räume) aufhalten, in der Mensa essen oder an einem Extra- oder AG-Angebot teilnehmen.

    Methodentage

    In der Erprobungsstufe finden in der Regel Methodentage statt, an denen die Schüler*innen allgemeine Lern-, Konzentrations- und Organisationstipps erhalten und über die besonderen Lernmöglichkeiten am HHg informiert werden. Auch die iPad-Benutzung wird thematisiert.

  • N

    Nachteilsausgleich

    Schüler*innen mit einer ärztlich diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Schwäche haben Anrecht auf einen sogenannten Nachteilsausgleich. Zudem bietet das HHG Fördermöglichkeiten für Schüler*innen mit LRS an. Ansprechpartnerin ist Frau Matthäus (matthaeus@hhg-mettmann.de).

  • O

    Öffnungszeiten

    Das Sekretariat ist in der Regel montags bis freitags von 7:30 bis 13:30 sowie montags und mittwochs von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Die Schule ist während der Unterrichtszeiten geöffnet. Besucher melden sich in jedem Fall im Sekretariat an.

    Ordinariat

    Die erste und letzte Stunde des Schuljahrs findet im Klassen- und Stufenverband statt und dient zu Organisationszwecken. Die Klassen- und Stufenleitung informiert die Schüler*innen über wichtige Regelungen und schulische Angelegenheiten. Auch Klassengeschäfte werden erledigt, wie zum Beispiel die Wahl der Klassensprecher*innen etc.

  • P

    Parken

    Auf dem Lehrerparkplatz darf ausschließlich schulisches Personal parken. Für Eltern und Besucher stehen auf der Hasselbeckstraße Parkplätze zur Verfügung, ebenso kann auf dem Parkplatz Hasseler Straße 99 geparkt werden. Das Befahren des Schulhofs ist verboten. Ebenso ist davon abzusehen, Schüler*innen unmittelbar vor dem Haupteingang aussteigen zu lassen, da dort absolutes Halteverbot besteht und ein Zuwiderhandeln ein Sicherheitsrisiko darstellt.

    Paten für Fünftklässler*innen

    Um den neuen Fünftklässlern das Einleben am HHG zu erleichtern, übernehmen ältere Schüler*innen Patenschaften für die neuen fünften Klassen. Diese Paten können während der großen Pausen jederzeit kontaktiert werden, um Fragen und Probleme zu besprechen.

    Pausen

    Die erste große Pause findet von 9.30 bis 9:45 und die zweite große Pause findet von 11:20 bis 11:35 statt. Diese Zeit verbringen die Schüler*innen auf dem Schulhof oder in der Bibliothek (Ausnahme: Regenpause). An den Langtagen gibt es von 12:25 bis 13:20 eine Mittagspause, in der sich die Schüler*innen auf dem Schulgelände außerhalb der Räume aufhalten dürfen. Zwischen der 1. und 2., der 5. und 6. sowie der 7. und 8. Stunde gibt es eine Fünfminutenpause, in der die Schüler*innen den Klassenraum in der Regel nicht verlassen. Schüler*innen der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände in den großen Pausen verlassen.

  • Q

  • R

    Rauchen

    Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände zu jeder Zeit (auch bei Abendveranstaltungen) untersagt. Diese Regelung gilt für Schüler*innen, Lehrkräfte, Eltern und schulisches Personal.

    Räume

    Die Räume mit dem Buchstaben A finden sich im Verwaltungstrakt rechts vom Haupteingang. Die Räume mit dem Buchstaben B befinden sich im B-Trakt links vom Haupteingang. Die erste Ziffer verweist auf das Stockwerk. Die Räume mit dem Buchstaben E sind die Musikräume und finden sich auf dem Flur gegenüber dem Haupteingang. Die Räume mit dem Buchstaben C finden sich am Ende dieses Flurs, zugänglich durch ein Treppenhaus, auf der linken Seite, die Räume mit dem Buchstaben D auf der rechten. Am HHG gibt es das Lehrerraum-Prinzip, sodass Lehrkräfte in der Regel ihren eigenen Raum haben und Schüler*innen sich von Lehrerraum zu Lehrerraum bewegen. Eine Ausnahme bilden die Fachräume (Musik, Kunst, Naturwissenschaften, Informatik).

    Referendar*innen

    Das HHG ist Ausbildungsschule und bildet in jedem Jahrgang mehrere Referendare und Referendarinnen aller Fächer aus. Referendar*innen begleiten Ausbildungslehrer*innen im Unterricht und übernehmen eigenverantwortlich den Unterricht in einzelnen Klassen und Kursen. Referendar*innen haben den Status vollwertiger Lehrkräfte.

  • S

    Schließfächer

    Schließfächer können gemietet werden, sodass die Schülerinnen und Schüler nicht immer sämtliche Materialien transportieren müssen. Die Anmietung und Bezahlung läuft online über die Firma Mietra. Die Schülerinnen und Schüler müssen ihre Sachen in den Pausenzeiten aus den Schließfächern holen, sodass sie am Unterricht pünktlich und mit allem ausgestattet teilnehmen können.
    Buchungsseite der Firma Mietra

    Schulcafé

    Der Verkauf von Snacks und Getränken in der Cafeteria im Aufenthaltsraum wird von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe abgewickelt und von Eltern unterstützt. Für wenig Geld können hier gesunde Speisen wie Salate und Müsli sowie Brötchen, Obst und Getränke erworben werden. In der Regel findet der Verkauf in allen Pausenzeiten statt. Ansprechpartnerin ist Frau Rüsewald (ruesewald@hhg-mettmann.de).

    Schülerausweis

    Den Schülerausweis erhalten alle Schüler*innen nach dem Fototermin zu Beginn des Schuljahres. Bei vielen Institutionen erhält man gegen Vorlage Schülerrabatt auch Eintrittsgelder und Ähnliches.

    Schüler fördern Schüler

    Bei diesem Nachhilfekonzept unterrichten ältere Schüler*innen jüngere in Kleingruppen gegen Bezahlung. In der Regel gibt es ein Angebot für die Hauptfächer. Ansprechpartnerin ist Frau Zachari (zachari@hhg-mettmann.de). Weitere Informationen finden Sie hier.

    Schulmanager

    Wir nutzen die Software 'Schulmanger online' zur Führung digitaler Klassenbücher. Über die für alle gängigen Plattformen erhältliche App oder über die Browseranwendung können Schülerinnen und Schüler krankgemeldet oder beurlaubt werden. Außerdem bietet das Programm Zugriff auf den Stundenplan und den aktuellen Vertretungs- und Terminplan.

    Schulsanitätsdienst

    Der Schulsanitätsdienst kümmert sich um kleinere Verletzungen und gesundheitliche Beschwerden und ist bei Notfällen als Ersthelfer vor Ort. Die Schüler*innen werden als Ersthelfer ausgebildet und betreuen den Schulsanitätsraum. Betreuender Lehrer und Ansprechpartner ist Herr Mielke (mielke@hhg-mettmann.de).

    Schulsozialarbeit

    Unsere Schulsozialpädagogin Frau Moltrecht kann von allen Schülerinnen und Schülern als geschulte Beratungskraft bei schulischen oder häuslichen Problemen, bei Schulangst, Mobbing, Schwierigkeiten mit einer Lehrkraft oder anderen Sorgen zurate gezogen werden. Zudem koordiniert sie einige außerunterrichtliche Dinge wie den Mensabetrieb, die Streitschlichter und verschiedene Präventionsprojekte. Ihre Mailadresse lautet moltrecht@hhg-mettmann.de.

    Schul(weg)unfall

    Sollte ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule im Unterricht oder während der Pausenzeiten einen behandlungsbedürftigen Unfall erleiden, muss umgehend die Schule darüber in Kenntnis gesetzt werden. Nur so ist die Weiterleitung an die Unfallkasse NRW, die für Schul(weg)unfälle zuständig ist, gesichert.

    Sekretariat

    Das Sekretariat befindet sich im Verwaltungstrakt A. Nach dem Betreten des Gebäudes durch den Haupteingang wendet man sich nach rechts und geht durch die rechte Glastür. Dann folgt man dem Gang und nach einer Linksbiegung ist das Sekretariat die zweite Tür auf der rechten Seite. Die Sekretärinnen heißen Frau Koch und Frau Müller.

    Sporthelfer

    Mit der Ausbildung zur Sporthelferin bzw. zum Sporthelfer werden Schülerinnen und Schüler an eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport herangeführt. Die Ausbildung bietet Interessierten die Möglichkeit, sich in besonderer Weise für eine aktive Mitwirkung an der Entwicklung von Bewegung, Spiel und Sport in Schulen und Sportvereinen zu qualifizieren. Durch die Ausbildung und den aktiven Einsatz bestimmen die Schüler*innen direkt das sportliche Schulgeschehen am HHG mit. Spaß am Sport, Verantwortungsbereitschaft, Verlässlichkeit und Teamfähigkeit sind die wichtigen Eigenschaften, auf die es ankommt. Die Ausbildung umfasst ca. 60 Schulstunden und wird etwa alle 2 Jahre am HHG durchgeführt.

    Sport- und Schwimmunfähigkeit

    Eine anhaltende Sport- oder Schwimmunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt werden. Auch sport- und schwimmunfähige Kinder müssen am Unterricht teilnehmen.

  • T

    Technische Ausstattung

    Die Schule verfügt über WLAN, was aber nur den Lehrkräften und den Schüler*innen der iPad-Klassen zugänglich ist. Alle Unterrichts- und Fachräume sind mit Beamern ausgestattet. Einzelne Fachräume verfügen über Smartboards.

    Termine

    Unseren Terminkalender können Sie hier einsehen.

  • U

    Übermittagsbetreuung

    An den Kurztagen Dienstag und Freitag ist es möglich, Schülerinnen und Schüler für die Übermittagsbetreuung bis maximal 15 Uhr anzumelden. Auch ein preiswertes Mittagessen kann in dieser Zeit eingenommen werden. Die Betreuung übernehmen Lehrerinnen und Lehrer.

  • V

    Vertretungsunterricht

    Informationen über Vertretungen finden Schülerinnen und Schüler in der App Schulmanager und auf dem Vertretungsplan in der Eingangshalle. In der Regel stattet die erkrankte Lehrkraft die vertretende Lehrkraft mit fachspezifischen Arbeitsmaterialien aus. Sollte ein Lehrer oder eine Lehrerin fünf Minuten nach dem Schellen noch nicht aufgetaucht sein, sind die Klassensprecher*innen dazu verpflichtet, im Sekretariat Bescheid zu geben. In der Unterstufe werden sämtliche Stunden vertreten. Ab Klasse 7 kann es sehr vereinzelt zu Unterrichtsentfall kommen. Dann werden die Schülerinnen mit EVA-Aufgaben via Teams versorgt. In der Oberstufe wird Unterricht nicht vertreten und die Schüler*innen bearbeiten eigenständig EVA-Aufgaben.

  • W

    Wandertag

    Unmittelbar vor den Sommerferien findet am HHG ein Wandertag statt, bei dem im Klassen-, bzw. Stufenverband ein Ausflug unternommen wird. Die Unternehmung sollte möglichst die Klassengemeinschaft stärken und draußen stattfinden.

  • X

  • Y

  • Z

    Zeugnisse

    Am letzten Schultag eines jeden Halbjahrs erhalten die Schüler*innen ein Zeugnis, das die Leistungen des aktuellen (bei Epochalunterricht ggf. auch des vorausgegangenen) Halbjahres dokumentiert. Ebenso werden Fehlstunden und Bemerkungen zum außerunterrichtlichen Engagement oder anderem aufgeführt. Das Zeugnis muss dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin in der nächsten Stunde von den Eltern unterschrieben vorgelegt werden. Ist ein/e Schüler*in bei der Zeugnisvergabe erkrankt, muss das Zeugnis von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden.

    Zuschüsse

    Eltern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Exkursionen und schulische Anschaffungen erhalten. Auch der Förderverein hat ein Programm zur Unterstützung in besonderen Fällen.

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